Erstberatung
Die Erstberatung dient zur Erfassung grundsätzlicher Informationen.
Vorgehensweise:
1. Vor Ort Termin vereinbaren
- Sie können telefonisch unter 0170-4860645, per E-Mail an info@bratfisch-bauphysik.com oder über unser Kontaktformular einen Termin mit uns vereinbaren
2. Termin
- Bei der Erstberatung besprechen wir ihr Vorhaben und Ihre Ziel
- Besprechung des konkreten Vorgehens.
3. Gesprächsprotokoll
- Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Besprechungsprotokoll mit allen von uns ermittelten Maßnahmen zur Kontrolle.
Kosten der Erstberatung:
Die Vergütung einer Erstberatung richten sich nach dem zeitlichen Aufwand, werden aber in Folge einer Auftragsvergabe nicht extra berechnet.
Staatliche geförderte Energieberatung
(Individueller Sanierungsfahrplan)
(Individueller Sanierungsfahrplan)
Wir ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes und erstellen auf dieser Grundlage ein passendes Sanierungskonzept. Ihr Individueller Sanierungsfahrplan gibt vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken und Kosten zu sparen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird bis zu 80 % von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Eine Pflicht des Eigentümers den individuellen Sanierungsfahrplan in Gänze umzusetzen gibt es nicht.
Baubegleitung
Innerhalb der Baubegleitung kontrollieren wir die korrekte Ausführung Ihrer Sanierungsmaßnahme und verstehen uns als Mittler zwischen Ihnen und dem ausführenden Unternehmen. Wir beantragen die für Ihre Sanierungsmaßnahme passenden, staatlichen Zuschüsse und begleiten die Bauarbeiten während der kompletten Sanierung, um etwaige, auftretende Bauschäden rechtzeitig zu vermeiden.
Eine Baubetreuung von energetischen Sanierungsmaßnahmen wird von der KfW mit bis zu € 4.000, – gefördert.
Energieausweis
Die energetische Qualität ihrer Immobilie ist vom Eigentümer mit dem Energieausweis zu belegen. Das Dokument gibt Auskunft über die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes. Mittels des Energieausweises lassen sich die zu erwartenden Energiekosten der Immobilie abschätzen. Für die Erstellung eines Energieausweises kommt entweder die Bedarfsorientierte Ermittlung oder die verbrauchsorientierte Ermittlung in Frage.
Wir beraten Sie gerne, welchen Energieausweis Sie benötigen und erstellen diesen für Sie.
Lüftungskonzept
Das Lüftungskonzept soll eine ausreichende Belüftung von Wohnungen oder Häusern sicherstellen. Es wird bei einem Neubau oder einer Sanierung erstellt und legt die benötigten technischen Maßnahmen zum Schutz vor Feuchte fest.
Ein Lüftungskonzept ist nicht nur in vielen Fällen sehr zu empfehlen, sondern kann auch gesetzlich vorgeschrieben sein. Wann man ein Lüftungskonzept benötigt, schreibt die DIN 1946-6 vor. Grundsätzlich gilt: Ein Lüftungskonzept braucht man in folgenden Fällen:
- für jedes neu gebaute Wohngebäude bzw. bei Mehrfamilienhäusern für einzelne Wohneinheiten.
- für bestehende Wohngebäude, wenn im Rahmen einer Sanierung mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird.
- für Einfamilienhäuser, bei denen mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird.